
38 Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwert- prinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere wurden ebenfalls nach dem strengen Niederst- wertprinzip bewertet. In der Bilanzposition A5 sind Wertpapiere des Anlagevermögens mit einem Buchwert von 40.846 TEUR und in der Bilanzposition A6 mit einem Buchwert von 100.000 TEUR enthalten. Zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweiges bestehen ebenfalls Vorsorge- reserven gemäß § 340f HGB. Strukturierte Finanzinstrumente Strukturierte Finanzinstrumente, die nach dem strengen Niederstwertprinzip auf Basis einer Notie- rung auf einem aktiven Markt bewertet werden, werden als einheitlicher Vermögensgegenstand bilanziert, auch wenn sie durch das eingebettete Derivat wesentlich erhöhte oder zusätzliche (an- dersartige) Risiken oder Chancen aufweisen, weil die besonderen Risiken des strukturierten Finanz- instruments durch eine objektivierte Bewertung zutreffend dargestellt werden. Davon betroffen sind die zum 31.12.2014 im Bestand befindlichen Credit Linked Notes. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden nach dem gemilderten Nie- derstwertprinzip zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Bewertung der immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode. Die Wahl der Abschreibungszeiträume erfolgte in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschrif- ten. Software wurde unter der Position „Immaterielle Vermögensgegenstände“ ausgewiesen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150 EUR werden als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt. Betragen die Anschaffungskosten mehr als 150 EUR aber weniger als 1.000 EUR erfolgt, in Anleh- nung an die steuerlichen Vorschriften, die Einstellung in einen Sammelposten, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände wurden mit Ausnahme der Erstattung des Körperschaftsteuergut- habens mit den Anschaffungskosten bilanziert. Der aktivierte Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens nach § 37 Abs. 5 KStG wird mit dem Barwert zuzüglich eines Aufzinsungsbetrages unter den „Sonstigen Vermögensgegen- ständen“ (Aktiva 13) bilanziert.